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Spendenkonto

DE53 5125 0000 0020 1003 97

DLRG Friedrichsdorf e.V.                         Taunus Sparkasse

Spenden von der Steuer absetzten

Eine Spende ist eine freiwillige Leistung in Form von Geld oder Gegenständen ohne Gegenleistung. Als Spender kann man allerdings steuerlich von einer Spende profitieren. Denn jede Spende, die an eine gemeinnützige Organisation oder gemeinnützigen Verein gerichtet ist, kann von der Steuer abgesetzt werden.
Die DLRG ist eine solche gemeinnützige Organisation, weshalb jede Spende an uns steuerlich geltend gemacht werden kann.

Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Spenden werden in der Anlage der Steuererklärung als Sonderausgaben eingetragen. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.

Spenden unter 200 Euro von der Steuer absetzen

Liegt der jährliche Spendenbetrag unter 200 Euro, kann man die Spenden ganz einfach mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis beim Finanzamt einreichen. In diesem Fall wird keine Spendenbestätigung oder -quittung benötigt, ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges reichen vollkommen aus.

Spenden über 200 Euro von der Steuer absetzen

Um Spendenbeträge über 200 Euro von der Steuer abzusetzen, benötigt man eine Spendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Mit einer Spendenbestätigung erkennt das Finanzamt eine Spende über 200 Euro als steuerlich absetzbar an. Die Spendenbestätigung wird von uns ausgestellt und gilt als Beleg, dass Ihre Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie gibt außerdem Auskunft über die Spendensumme und muss einem festgelegten, vorgeschriebenen Muster entsprechen.
Seit 2017 muss man seine Spendenbestätigung nicht mehr zwingend mit der Steuererklärung einreichen. Denn die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es reicht daher, wenn man die Spendenbestätigung bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt und die Spendenbestätigung vorlegt, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Wir senden Ihnen Ihre Spendenbestätigung bei Angabe von Name und Anschrift unaufgefordert zu!  Sollte es dabei Probleme geben, bitten wir Sie, uns eine kurze Nachricht an schatzmeister@friedrichsdorf.dlrg.de zu senden oder Kontakt über unser Kontaktformular aufzunehmen.

In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?

Der gespendete Betrag wird vom Einkommen, das zu versteuern ist, abgezogen, allerdings können maximal 20 Prozent des Einkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ein Beispiel: Bei einem Einkommen in Höhe von 35.000 Euro können Spenden in Höhe von 7.000 Euro von der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Übersteigen die Spenden in einem Jahr den Höchstbetrag von 20 Prozent der Einkünfte, kann der überschüssige Betrag auf das Folgejahr übertragen werden. Der nicht berücksichtigte Betrag der Zuwendungen wird dann im Folgejahr vorgetragen und im Rahmen des Höchstbetrages abgezogen. Man nennt das auch Spendenvortrag. Der Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt, das heißt, er kann solange forgeführt werden, bis der geleistete Spendenbetrag verrechnet ist.

Bitte beachten Sie, dass man als alleinstehende Person mit einer Sonderausgabe den sogenannten Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro übersteigen muss, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Als Unternehmen Spenden von der Steuer absetzen

Auch Unternehmen können Spenden für gemeinnützige Zwecke steuermindernd absetzen. Genau wie bei Privatpersonen muss die Spende ohne Gegenleistung erfolgen. Pro Jahr können Sie mit Ihrer Firma 20 Prozent des Gesamtbetrages aller Einkünfte als Spende von der Steuer absetzen. Auch die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich Löhne und Gehälter ist zulässig. Dieselben Abzugsbegrenzungen gelten auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sollte die Summe Ihrer Unternehmensspende die zulässige Höhe überschreiten, können Sie den Restbetrag im Folgejahr steuerlich absetzen.

Für Spenden bis 200 Euro benötigen Sie lediglich einen Einzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug als Spendennachweis. Für Spenden über 200 Euro sind Sie auch als Unternehmen verpflichtet, auf Nachfrage eine Spendenbestätigung beim Finanzamt vorzulegen. Unternehmen haben, genau wie Privatpersonen, eine Aufbewahrungs- aber keine Vorlagepflicht.

Wir danken allen Förderern und Sponsoren für ihre Unterstützung

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